Die aktuelle Gesundheitsreform hat ab 1. Januar 2009 eine gesetzliche Verpflichtung dafür vorgesehen, dass jeder Bundesbürger krankenversichert sein muss. Wer den Krankenversicherungsschutz in den letzten Jahren verloren hat, kann dabei in seine letzte Krankenversicherung zurückkehren. Mehr denn je stellt sich dann für viele die Frage, ob nun eine private Krankenversicherung (PKV) notwendig ist oder ob eine gesetzliche Krankenversicherung genügt bzw. eine private Krankenzusatzversicherung mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu kombinieren gilt.
Wichtig zu wissen ist, dass ab 1.1.2009 der Basistarif aller privaten Krankenpkvversicherungen (PKVs) dem Standardtarif der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKVs) entsprechen muss. Die Kosten des Basistarifes der PKVs dürfen dabei die Standardtarife der GKPs nicht überschreiten. Interessant ist weiterhin, dass die privaten Krankenversicherungen sich nicht mehr ihre Mitglieder z.B. nach dem Einkommen aussuchen dürfen, denn ab Anfang 2009 können alle, die freiwillig bei einer GKV versichert sind, innerhalb von 6 Monaten in den Basistarif einer PKV ihrer Wahl wechseln. Wer schon bei einer PKV versichert ist, kann bis zum 30.6.2009 in den Basistarif jeder beliebigen PKV wechseln.